AmtsDeutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen

Hinterbliebenenrente und Sterbegeld

Berufsgenossenschaft · Leistungen bei Tod

SchriftlichKostenlosTod infolge des Versicherungsfalls

Die wichtigste Zahl dieses Behördengangs fehlt in fast jeder Übersicht, und es ist ausgerechnet die höchste. § 65 Abs. 1 SGB VII staffelt die Witwen- und Witwerrente: bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Monat des Todes beträgt sie zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes — so viel wie eine Vollrente. Erst danach sinkt sie auf 30 vom Hundert, und auf 40 vom Hundert, wenn die hinterbliebene Person das 47. Lebensjahr vollendet hat, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Die kleinere Rente wird längstens 24 Kalendermonate geleistet.

Das Sterbegeld beträgt nach § 64 SGB VII ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Für 2026 liegt sie nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung bei 47.460 Euro im Jahr — das Sterbegeld beträgt damit 6.780 Euro. Der Kreis der Berechtigten ist weit gefasst und reicht über Ehegatten und Kinder hinaus: Die Vorschrift nennt auch Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie.

Voraussetzung all dieser Leistungen ist, dass der Tod infolge des Versicherungsfalls eingetreten ist. Das ist häufig der Punkt, an dem gestritten wird — besonders bei Berufskrankheiten, die Jahre nach der Exposition zum Tode führen. Ein bereits anerkannter Versicherungsfall zu Lebzeiten erleichtert den Nachweis erheblich.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§§ 63 bis 68 SGB VII
VerifizierungGeprüft an SGB VII, SGB VI und amtlicher Bezugsgröße
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Berufsgenossenschaft, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Erste MonateZwei Drittel JAVBis Ablauf des 3. Kalendermonats
Danach30 oder 40 %Je nach Alter und Lage
Sterbegeld 20266.780 EUREin Siebtel der Bezugsgröße
Waisenrente20 / 30 %Halb- und Vollwaise
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Sterbeurkunde und Nachweis der Todesursache

Leistungen setzen voraus, dass der Tod infolge des Versicherungsfalls eingetreten ist. Neben der Sterbeurkunde sind Obduktions-, Klinik- oder Notarztberichte wichtig, weil sie den Zusammenhang belegen.

Unterlagen zum Versicherungsfall

Unfallanzeige, Durchgangsarztberichte, Bescheide über eine bereits anerkannte Berufskrankheit. War der Versicherungsfall zu Lebzeiten anerkannt, ist der schwierigste Teil bereits erledigt.

Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses

Heiratsurkunde oder Nachweis der Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunden der Kinder. Für das Sterbegeld auch der Nachweis der weiteren Berechtigten — der Kreis reicht bis zu Geschwistern und früheren Ehegatten.

Rechnungen der Bestattung und einer Überführung

Das Sterbegeld ist an die Bestattungskosten geknüpft; die Überführungskosten übernimmt der Träger nach § 64 SGB VII nur, wenn der Tod außerhalb der ständigen Familienwohnung eintrat und der Aufenthalt dort mit der versicherten Tätigkeit oder den Folgen des Versicherungsfalls zusammenhing.

Einkommensnachweise der verstorbenen Person

Aus ihnen bildet sich der Jahresarbeitsverdienst, auf dem sämtliche Renten beruhen — mit den Grenzen des § 85 SGB VII nach unten und oben.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Den Träger unverzüglich informieren

    Das Unternehmen ist nach § 193 Abs. 1 SGB VII zur Anzeige verpflichtet, wenn Versicherte getötet werden. Verlassen Sie sich nicht darauf: Eine eigene Mitteilung an den zuständigen Unfallversicherungsträger kostet nichts und stellt sicher, dass das Verfahren läuft.

  2. 2

    Das Sterbegeld geltend machen

    Ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße, für 2026 also 6.780 Euro. Bewahren Sie die Rechnungen der Bestattung auf; sie werden für die Zuordnung gebraucht, und bei einer Überführung auch deren Belege.

  3. 3

    Die Hinterbliebenenrenten beantragen

    Witwen- oder Witwerrente und, für Kinder, Waisenrente. Prüfen Sie dabei, ob die Voraussetzungen der höheren Stufe vorliegen — vollendetes 47. Lebensjahr, Erwerbsminderung oder Kindererziehung machen aus 30 Prozent 40.

  4. 4

    Den Zusammenhang mit dem Versicherungsfall belegen

    Bei einem tödlichen Arbeitsunfall ist er meist offensichtlich, bei einer Berufskrankheit selten. Ärztliche Unterlagen aus der Zeit vor dem Tod, die Arbeitsanamnese und frühere Bescheide sind hier die tragenden Beweismittel.

  5. 5

    Die Rentenversicherung nicht vergessen — und § 93 SGB VI beachten

    Eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist gesondert zu beantragen. Treffen beide zusammen, greift § 93 SGB VI: Die Rente der Rentenversicherung wird insoweit nicht geleistet, als die Summe den Grenzbetrag übersteigt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Die Leistungen im Überblick§§ 63 bis 68 SGB VII, Bezugsgröße 2026: 47.460 Euro
Sterbegeld6.780 EUR (ein Siebtel der Bezugsgröße)
Witwen-/Witwerrente, erste MonateZwei Drittel des JAV
Danach, Grundfall30 % des JAV, längstens 24 Monate
Danach, erhöhte Stufe40 % des JAV
Halbwaisenrente20 % des JAV
Vollwaisenrente30 % des JAV

Stehen einem Kind mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung zu, wird nach § 68 SGB VII nur die höchste geleistet.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Verletztenrente ist steuerfrei, und sie selbst wird nicht gekürzt. Daraus wird oft der Satz, sie werde „nicht angerechnet“ — und der ist zu grob. § 93 SGB VI regelt das Zusammentreffen: Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente, so wird die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht geleistet, als die Summe beider einen Grenzbetrag übersteigt. Gekürzt wird also die Altersrente, nicht die Unfallrente — und erst oberhalb dieser Grenze, die sich aus dem Jahresarbeitsverdienst der Unfallrente bildet. Ein Teil der Verletztenrente bleibt dabei außer Betracht. Für Hinterbliebenenrenten gilt dieselbe Vorschrift. „Kommt zusätzlich“ stimmt also bis zum Grenzbetrag und darüber hinaus nicht mehr.

Der Jahresarbeitsverdienst ist nicht einfach Ihr Bruttolohn: § 85 SGB VII setzt ihm Unter- und Obergrenze, beide gebunden an die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Nach unten sind es für Versicherte ab 18 Jahren mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße, nach oben höchstens das Zweifache. Bei einer Bezugsgröße von 47.460 Euro im Jahr 2026 heißt das: mindestens 28.476 Euro und höchstens 94.920 Euro. Wer deutlich mehr verdient, rechnet also nicht mit zwei Dritteln seines tatsächlichen Einkommens — die Satzung des Trägers kann die Obergrenze anheben, muss es aber nicht. Für junge Versicherte sieht die Vorschrift gestaffelt niedrigere Mindestbeträge vor.

Die Überführungskosten sind enger geknüpft, als es meist heißt. § 64 SGB VII übernimmt sie, wenn der Tod außerhalb der ständigen Familienwohnung eintrat und die verstorbene Person sich dort „aus Gründen, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen“, aufhielt. Der bloße Umstand, dass jemand nicht zu Hause verstarb, genügt also nicht — der Aufenthalt muss beruflich veranlasst gewesen sein. Gezahlt wird an denjenigen, der die Kosten trägt.

Beim Kostenrisiko lohnt eine Unterscheidung, die auf keiner Übersicht steht und die Unternehmen teuer zu stehen kommt. § 183 SGG macht das Verfahren vor den Sozialgerichten kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen und deren Sonderrechtsnachfolger — und zwar ausdrücklich nur, „soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft“ beteiligt sind. Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Beitragsbescheid oder ihre Gefahrklasse angreifen, stehen dort nicht. Für sie ordnet § 197a SGG an, dass Kosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben werden. Für Versicherte gilt die Gratisregel also uneingeschränkt; für den Betrieb im Beitragsstreit gilt sie nicht.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die ersten Monate übersehen. Bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat beträgt die Rente zwei Drittel des JAV — die höchste Zahlung des gesamten Verfahrens und die, mit der niemand rechnet.

Die erhöhte Stufe nicht prüfen. Vollendetes 47. Lebensjahr, Erwerbsminderung oder Kindererziehung heben die Rente von 30 auf 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes.

Nur die gesetzliche Rentenversicherung beantragen. Beide Systeme leisten nebeneinander — beide sind gesondert zu beantragen, und beim Zusammentreffen greift § 93 SGB VI.

Überführungskosten pauschal erwarten. § 64 SGB VII verlangt zusätzlich, dass der Aufenthalt außerhalb der Familienwohnung beruflich veranlasst war.

Bei einer Berufskrankheit den Zusammenhang für unbeweisbar halten. Ärztliche Unterlagen aus der Zeit vor dem Tod und die Arbeitsanamnese tragen ihn oft — besonders, wenn der Versicherungsfall zu Lebzeiten bereits anerkannt war.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Witwenrente der Berufsgenossenschaft?

Nach § 65 Abs. 1 SGB VII bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, danach 30 vom Hundert — und 40 vom Hundert, wenn die hinterbliebene Person das 47. Lebensjahr vollendet hat, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Die niedrigere Stufe wird längstens 24 Kalendermonate geleistet.

Wie hoch ist das Sterbegeld?

Ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (§ 64 SGB VII). Für 2026 beträgt die Bezugsgröße 47.460 Euro im Jahr, das Sterbegeld also 6.780 Euro. Berechtigt sind neben Ehegatten und Kindern auch Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Nach § 68 SGB VII 20 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für Halbwaisen und 30 vom Hundert für Vollwaisen. Stehen einem Kind mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung zu, wird nur die höchste geleistet.

Kommt die BG-Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente?

Nebeneinander ja, aber nicht unbegrenzt. § 93 SGB VI bestimmt beim Zusammentreffen von Hinterbliebenenrenten aus beiden Systemen, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht geleistet wird, als die Summe den Grenzbetrag übersteigt. Gekürzt wird die Rente der Rentenversicherung, nicht die der Unfallversicherung.

Zahlt die BG die Überführung?

Nur unter zwei Voraussetzungen zugleich: Der Tod trat außerhalb der ständigen Familienwohnung ein, und der Aufenthalt dort hing mit der versicherten Tätigkeit oder den Folgen des Versicherungsfalls zusammen (§ 64 SGB VII). Gezahlt wird an denjenigen, der die Kosten trägt.

Was, wenn der Tod erst Jahre nach der Berufskrankheit eintritt?

Entscheidend ist, dass der Tod infolge des Versicherungsfalls eingetreten ist — ein zeitlicher Abstand steht dem nicht entgegen. Der Nachweis gelingt deutlich leichter, wenn die Berufskrankheit zu Lebzeiten anerkannt war; andernfalls tragen ärztliche Unterlagen und die Arbeitsanamnese den Zusammenhang.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden