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Unfallrente (Verletztenrente)

Berufsgenossenschaft · Geldleistung nach § 56 SGB VII

Von Amts wegenKein Antrag nötigAb MdE 20

Zwei Zahlen werden hier regelmäßig verwechselt, und die Verwechslung kostet den Faktor fünf. § 56 Abs. 1 SGB VII gibt die Schwelle: Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist. Absatz 3 gibt die Höhe: die Vollrente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, und die Teilrente den Teil davon, der dem Grad der MdE entspricht. Bei einer MdE von 20 erhalten Sie deshalb nicht zwei Drittel des JAV, sondern 20 Prozent von zwei Dritteln — rund ein Siebtel. „Rente ab MdE 20 Prozent: zwei Drittel des JAV“ ist die Verbindung zweier richtiger Sätze zu einer falschen Aussage.

Der Jahresarbeitsverdienst ist nicht einfach Ihr Bruttolohn: § 85 SGB VII setzt ihm Unter- und Obergrenze, beide gebunden an die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Nach unten sind es für Versicherte ab 18 Jahren mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße, nach oben höchstens das Zweifache. Bei einer Bezugsgröße von 47.460 Euro im Jahr 2026 heißt das: mindestens 28.476 Euro und höchstens 94.920 Euro. Wer deutlich mehr verdient, rechnet also nicht mit zwei Dritteln seines tatsächlichen Einkommens — die Satzung des Trägers kann die Obergrenze anheben, muss es aber nicht. Für junge Versicherte sieht die Vorschrift gestaffelt niedrigere Mindestbeträge vor.

Wer unter der Schwelle bleibt, sollte trotzdem weiterlesen. Derselbe § 56 Abs. 1 SGB VII lässt mehrere Versicherungsfälle zusammenrechnen: Erreichen die Vom-Hundert-Sätze zusammen wenigstens 20 und beträgt jeder einzelne mindestens 10, entsteht für jeden von ihnen ein Rentenanspruch. Zwei Arbeitsunfälle mit je einer MdE von 10 führen also nicht zu nichts, sondern zu zwei Renten. Das gilt auch über die Jahre hinweg und auch bei einer Kombination aus Arbeitsunfall und Berufskrankheit — Grund genug, jeden Versicherungsfall melden zu lassen, selbst wenn er für sich genommen folgenlos scheint.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§§ 56 und 85 SGB VII, § 93 SGB VI
VerifizierungGeprüft an SGB VII, SGB VI und amtlicher Bezugsgröße
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Berufsgenossenschaft, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
VollrenteZwei Drittel JAVNur bei MdE 100
TeilrenteMdE-Anteil davonMdE 20 = ein Siebtel des JAV
SchwelleMdE 20Nach der 26. Woche
AntragNicht nötigDer Träger entscheidet von Amts wegen
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Kein Antrag — aber Ihre Unterlagen zählen trotzdem

Der Träger entscheidet über die Rente von Amts wegen, sobald der Versicherungsfall feststeht. Was Sie beitragen können, sind Befunde und Verlaufsdokumentation — denn nicht das Ob des Verfahrens, sondern die Höhe der MdE ist das Streitige.

Vollständige Behandlungsunterlagen

Durchgangsarztberichte, Klinikbriefe, Reha-Entlassungsberichte, bildgebende Befunde. Der Gutachter bewertet die Funktionseinschränkung; je lückenloser der Verlauf dokumentiert ist, desto weniger bleibt der Schätzung überlassen.

Einkommensnachweise der zwölf Monate vor dem Unfall

Aus ihnen bildet sich der Jahresarbeitsverdienst, der nach § 85 SGB VII zwischen Mindest- und Höchstbetrag liegt. Unregelmäßige Bezüge, Zuschläge und Sonderzahlungen gehören dazu — sie erhöhen die Bemessungsgrundlage.

Eigene Aufzeichnungen zu den Einschränkungen im Alltag

Was Sie nicht mehr können, wie lange, mit welchen Hilfsmitteln. Die MdE misst die verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens — nicht die Diagnose. Konkrete Beispiele sind dabei wirksamer als Beschwerdelisten.

Bescheide über frühere Versicherungsfälle

Sie sind die Grundlage einer möglichen Stützrente. Wer einen alten Bescheid über eine MdE von 10 hat und nun einen zweiten Versicherungsfall erleidet, sollte ihn beilegen — sonst wird der Zusammenhang nicht geprüft.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Nicht auf einen Antrag warten — aber auch nicht auf den Träger

    Die Entscheidung ergeht von Amts wegen; ein Antrag ist nicht erforderlich und schadet auch nicht. Was zählt, ist, dass der Versicherungsfall gemeldet und der Verlauf dokumentiert ist. Ohne beides beginnt gar kein Verfahren.

  2. 2

    Die 26-Wochen-Grenze im Blick behalten

    Nach § 56 Abs. 1 SGB VII entsteht der Anspruch, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus gemindert ist. Bis dahin trägt in der Regel das Verletztengeld. Der Übergang ist der Moment, in dem eine Lücke entstehen kann — fragen Sie rechtzeitig nach dem Stand.

  3. 3

    Am Gutachten mitwirken

    Bereiten Sie sich vor: Alltagsbeispiele, Hilfsmittel, Wegstrecken, Belastungsgrenzen. Sie dürfen zur Untersuchung eine Vertrauensperson mitnehmen und sollten sich notieren, was untersucht und was gefragt wurde — Abweichungen zwischen Untersuchung und Gutachtentext sind ein tragfähiger Widerspruchsgrund.

  4. 4

    Den Bescheid an drei Größen nachrechnen

    MdE, Jahresarbeitsverdienst und der daraus gebildete Zahlbetrag. Die Rechnung ist einfach: JAV mal zwei Drittel ergibt die Vollrente, davon der MdE-Prozentsatz. Stimmt der JAV nicht — etwa weil Zuschläge fehlen —, ist der Betrag unabhängig von der MdE falsch.

  5. 5

    Bei Verschlimmerung eine Neufeststellung anstoßen

    Verschlechtert sich der Zustand wesentlich, kann die MdE neu festgestellt werden. Das lohnt sich besonders an den Stufen, weil die Rente linear mit der MdE steigt — von 20 auf 30 bedeutet die Hälfte mehr Rente.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

So entsteht der Zahlbetrag§ 56 Abs. 3 SGB VII in Verbindung mit § 85 SGB VII
Vollrente bei MdE 100Zwei Drittel des JAV
TeilrenteMdE-Anteil der Vollrente
Beispiel: JAV 45.000 EUR, MdE 5015.000 EUR im Jahr
Mindest-JAV ab 18 Jahren60 % der Bezugsgröße = 28.476 EUR
Höchst-JAVDas Zweifache = 94.920 EUR
SteuerSteuerfrei

Nachgerechnet: 45.000 mal zwei Drittel sind 30.000 Euro Vollrente im Jahr; davon 50 Prozent sind 15.000 Euro, also 1.250 Euro im Monat. Bei einer MdE von 20 wären es aus demselben JAV 6.000 Euro im Jahr — 500 Euro im Monat, nicht 2.500.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Verletztenrente ist steuerfrei, und sie selbst wird nicht gekürzt. Daraus wird oft der Satz, sie werde „nicht angerechnet“ — und der ist zu grob. § 93 SGB VI regelt das Zusammentreffen: Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente, so wird die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht geleistet, als die Summe beider einen Grenzbetrag übersteigt. Gekürzt wird also die Altersrente, nicht die Unfallrente — und erst oberhalb dieser Grenze, die sich aus dem Jahresarbeitsverdienst der Unfallrente bildet. Ein Teil der Verletztenrente bleibt dabei außer Betracht. Für Hinterbliebenenrenten gilt dieselbe Vorschrift. „Kommt zusätzlich“ stimmt also bis zum Grenzbetrag und darüber hinaus nicht mehr.

Die MdE misst nach § 56 Abs. 2 SGB VII den „Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens“. Sie ist damit nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung des Schwerbehindertenrechts, auch wenn beide in Zehnerschritten gezählt werden: Der GdB bemisst die Teilhabe insgesamt, die MdE nur die unfallbedingt verminderten Erwerbsmöglichkeiten. Eine MdE von 30 macht niemanden schwerbehindert, und ein GdB von 50 begründet keine Verletztenrente.

Das Verletztengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB VII 80 vom Hundert des Regelentgelts — und darf dabei das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Beide Hälften zählen. „80 Prozent vom Brutto“ ist zweifach ungenau: Bemessungsgrundlage ist das Regelentgelt, nicht schlicht der Bruttolohn, und die Deckelung auf das Netto greift in der Praxis oft — bei höheren Einkommen liegen 80 Prozent des Brutto über dem Netto. Wer mit „80 Prozent meines Bruttos“ plant, rechnet mit einer Zahl, die er nicht bekommt.

Die Rente ist keine Entschädigung für den erlittenen Schaden, sondern Ausgleich für verminderte Erwerbsmöglichkeiten. Deshalb hängt sie nicht davon ab, ob Sie weiterarbeiten: Wer trotz MdE denselben Lohn verdient, behält die Rente. Und deshalb ist umgekehrt der tatsächliche Verdienstausfall kein Maßstab — was zählt, ist die abstrakt bemessene MdE.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

„Zwei Drittel des JAV“ für den Betrag bei MdE 20 halten. Zwei Drittel sind die Vollrente bei MdE 100. Bei MdE 20 sind es 20 Prozent davon — rund ein Siebtel des JAV.

Bei einer MdE unter 20 aufgeben. § 56 Abs. 1 SGB VII rechnet mehrere Versicherungsfälle zusammen, wenn sie zusammen 20 erreichen und jeder mindestens 10 beträgt.

Nur die MdE prüfen, nicht den JAV. Ein zu niedrig angesetzter Jahresarbeitsverdienst macht den Betrag falsch, auch wenn die MdE stimmt. Zuschläge und Sonderzahlungen gehören hinein.

Mit zwei Dritteln des tatsächlichen Einkommens rechnen. § 85 SGB VII deckelt den JAV auf das Zweifache der Bezugsgröße, für 2026 also 94.920 Euro, soweit die Satzung nichts Höheres vorsieht.

Annehmen, die Rente komme in voller Höhe zur Altersrente hinzu. § 93 SGB VI kürzt die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Summe beider den Grenzbetrag übersteigt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Ab wann bekomme ich eine Unfallrente?

Wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Bis dahin tritt in der Regel das Verletztengeld ein.

Wie wird die Rente berechnet?

Die Vollrente beträgt nach § 56 Abs. 3 SGB VII zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes; die Teilrente den Teil davon, der dem Grad der MdE entspricht. Bei einer MdE von 20 erhalten Sie also 20 Prozent von zwei Dritteln des JAV — nicht zwei Drittel.

Muss ich die Rente beantragen?

Nein, der Unfallversicherungsträger entscheidet von Amts wegen, sobald der Versicherungsfall feststeht. Entscheidend ist deshalb, dass der Unfall gemeldet und der Heilverlauf dokumentiert ist — ein förmlicher Rentenantrag ist nicht erforderlich.

Ich habe zwei Unfälle mit je MdE 10 — bekomme ich nichts?

Doch, möglicherweise. § 56 Abs. 1 SGB VII rechnet mehrere Versicherungsfälle zusammen: Erreichen die Vom-Hundert-Sätze zusammen wenigstens 20 und beträgt jeder einzelne mindestens 10, besteht für jeden Versicherungsfall ein Rentenanspruch. Das gilt auch bei einer Kombination aus Arbeitsunfall und Berufskrankheit.

Ist die Unfallrente steuerfrei?

Ja. Sie wird auch nicht gekürzt. Beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung greift allerdings § 93 SGB VI: Dort wird die Rente der Rentenversicherung insoweit nicht geleistet, als die Summe beider Renten den Grenzbetrag übersteigt. Gekürzt wird also die Altersrente, nicht die Unfallrente.

Ist die MdE dasselbe wie der Grad der Behinderung?

Nein. Die MdE bemisst nach § 56 Abs. 2 SGB VII die unfallbedingt verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens; der GdB des Schwerbehindertenrechts bemisst die Beeinträchtigung der Teilhabe insgesamt. Beide werden in Zehnerschritten angegeben, sind aber nicht ineinander umrechenbar.

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