Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Beim Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht abmelden – es genügt die Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Meldebehörde des neuen Wohnorts übermittelt die Daten an Ihre bisherige Gemeinde, sodass die alte Anschrift automatisch abgemeldet wird. Eine eigene Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung aufgeben, ohne in Deutschland eine neue zu beziehen.
Bis wann muss ich mich abmelden?
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen; die Frist beginnt mit dem Tag des Auszugs (§ 17 Abs. 2 BMG). Frühestens ist die Abmeldung eine Woche vor dem geplanten Auszugstag möglich, damit das Melderegister nicht zu früh geändert wird. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG.
Kann ich mich per Post oder online abmelden?
Ja. Anders als bei der Anmeldung ist bei der Abmeldung keine persönliche Vorsprache zwingend vorgeschrieben. Sie können das unterschriebene Abmeldeformular zusammen mit einer gut lesbaren Ausweiskopie per Post an die Meldebehörde Ihrer bisherigen Wohnung senden. Zusätzlich bieten immer mehr Kommunen die Online-Abmeldung über BundID und den Online-Ausweis (eID) an – ob das bei Ihnen möglich ist, zeigt das Verwaltungsportal Ihrer Stadt.
Was kostet die Abmeldung?
Die Abmeldung und die dazugehörige Abmeldebestätigung sind gebührenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie später eine Ersatzbescheinigung oder eine Meldebescheinigung benötigen; deren Höhe legt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung fest und liegt üblicherweise bei rund 5 bis 16 Euro (Hamburg 16 Euro); elektronisch erteilt ist die Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 3 BMG bundesweit unentgeltlich. Beim Postweg zahlen Sie lediglich das Porto.
Welches Bußgeld droht bei versäumter Abmeldung?
Wer sich entgegen § 17 Abs. 2 BMG nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Die tatsächliche Höhe bestimmt die Behörde nach Ermessen und richtet sich unter anderem nach der Dauer der Verspätung. In der Praxis zeigen viele Meldebehörden bei geringer Verspätung Kulanz, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Brauche ich für die Abmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist in erster Linie für die Anmeldung einer Wohnung vorgeschrieben (§ 19 BMG). Ob Ihre Meldebehörde bei der Abmeldung zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters über den Auszug verlangt, ist abhängig von der zuständigen Behörde – viele Kommunen verzichten darauf. Erkundigen Sie sich vorab auf dem Verwaltungsportal Ihrer Stadt, damit die Abmeldung nicht wegen fehlender Unterlagen zurückgewiesen wird.
Wer meldet Kinder unter 16 Jahren ab?
Für Personen unter 16 Jahren nehmen diejenigen die Abmeldung vor, aus deren Wohnung das Kind auszieht – in aller Regel die Eltern (§ 17 BMG). Die Kinder werden auf demselben Formular eingetragen, ihre Identität weisen Sie mit Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde nach; der Kinderreisepass wird seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Entsprechendes gilt für betreute Personen, für die ein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestellt ist.
Wo melde ich eine Nebenwohnung ab?
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie nach § 21 Abs. 4 BMG wahlweise bei der Meldebehörde der aufgegebenen Nebenwohnung oder bei der Meldebehörde vornehmen, die für Ihre Haupt- oder alleinige Wohnung zuständig ist. Sie müssen also nicht in die Stadt der aufgegebenen Zweitwohnung reisen. Besonders wichtig ist die Abmeldung dort, wo eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird, denn ohne Abmeldung läuft die Steuerpflicht weiter.
Was passiert, wenn ich mich gar nicht abmelde?
Bleibt die Abmeldung aus, führt Sie das Melderegister weiter unter der alten Anschrift; behördliche Post geht dorthin und kann als zugestellt gelten, auch wenn Sie sie nie erhalten. Fällt der Behörde auf, dass die Wohnung nicht mehr genutzt wird, kann sie Sie von Amts wegen als nach unbekannt verzogen führen. Neben dem Bußgeldrisiko nach § 54 BMG erschwert das später Meldebescheinigungen, Bankgeschäfte und die Wiederanmeldung in Deutschland.
Was passiert mit Krankenversicherung, Steuer und Rundfunkbeitrag nach der Abmeldung?
Die Meldebehörde meldet Sie bei diesen Stellen nicht automatisch ab. Krankenkasse, Rentenversicherung, Versicherungen, Arbeitgeber, Banken, Familienkasse und den Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag müssen Sie selbst informieren; die Abmeldebestätigung dient dabei als Nachweis. Steuerlich endet mit dem Wegzug ins Ausland in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht, sofern Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt behalten – Einzelheiten klärt Ihr Finanzamt.
Bekomme ich die Abmeldebestätigung auch im Ausland?
Die Abmeldebestätigung wird schriftlich ausgestellt und per Post zugestellt, viele Meldebehörden versenden sie jedoch nicht an Adressen im Ausland. Melden Sie sich deshalb möglichst in der Woche vor dem Auszug persönlich ab und nehmen Sie die Bestätigung sofort mit oder geben Sie eine inländische Zustelladresse an. Geht das Dokument verloren, lässt sich eine Ersatzbescheinigung aus dem Ausland nur umständlich und gegen Gebühr anfordern.