Briefwahl beantragen
Wahlschein · Postwahl · Bundestag, Landtag, Kommunal & EU
Mit der Briefwahl geben Sie Ihre Stimme bequem per Post ab, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten. Grundlage ist § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG) in Verbindung mit den §§ 27 ff. Bundeswahlordnung (BWO). Eine Begründung ist nicht erforderlich, und die Briefwahl ist kostenlos – sie steht für Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahlen zur Verfügung.
Voraussetzung ist der Wahlschein, den Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung online, schriftlich (auch per Post, Fax oder E-Mail) oder persönlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Der Antrag ist in der Regel bis Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr möglich (§ 27 BWO). Der ausgefüllte Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein – maßgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.
Die Briefwahl ersetzt den Gang ins Wahllokal vollständig: Wer einen Wahlschein besitzt, erhält im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk und kann am Wahltag nur noch mit diesem Wahlschein abstimmen – dann allerdings in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises (§ 14 Abs. 3 BWahlG). Kommen die Unterlagen nicht an, kann Ihnen die Gemeinde bis zum Tag vor der Wahl um 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein ausstellen (§ 28 Abs. 10 BWO). Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen, die vollständige Unterlagenliste, den Ablauf Schritt für Schritt sowie die Fehler, die in der Praxis dazu führen, dass ein Wahlbrief zurückgewiesen und die Stimme nicht gezählt wird.
