Was kostet eine Melderegisterauskunft?
Die Gebühr legt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest und variiert daher je nach Bundesland und Stadt. Für eine einfache Auskunft werden meist 10 bis 12 Euro pro Person berechnet (Berlin und München 10 Euro, Schleswig-Holstein 12 Euro schriftlich beziehungsweise 5 Euro über die automatisierte Online-Anfrage). Die erweiterte Auskunft kostet in der Regel 14 bis 22,50 Euro pro Person (Schleswig-Holstein 14 Euro, Berlin und München 15 Euro, Hamburg 22,50 Euro).
Welche Daten erhalte ich bei einer einfachen Auskunft?
Die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG umfasst den Familiennamen, die Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, einen Doktorgrad sowie die derzeitige Anschrift. Ist die Person verstorben, wird dies mitgeteilt. Weitergehende Daten gibt es nur über die erweiterte Auskunft nach § 45 BMG.
Was ist ein berechtigtes Interesse bei der erweiterten Auskunft?
Die erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 BMG wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Das kann zum Beispiel die Durchsetzung einer Forderung, ein laufendes Gerichtsverfahren oder ein erbrechtlicher Anspruch sein. Ein reines Neugier- oder Werbeinteresse genügt nicht.
Kann die gesuchte Person die Auskunft verhindern?
Ja. Wer befürchtet, dass die Weitergabe seiner Daten Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen gefährdet, kann nach § 51 BMG eine Auskunftssperre eintragen lassen. Liegt eine Sperre vor, ist die Melderegisterauskunft nicht zulässig; der Anfragende erhält eine neutrale Antwort. Die Sperre gilt zwei Jahre und kann verlängert werden.
Kann ich meine eigenen Daten kostenlos einsehen?
Ja. Die Selbstauskunft aus dem Melderegister ist kostenlos; Anspruch und Unentgeltlichkeit folgen aus Art. 15 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 5 DSGVO. § 10 BMG regelt demgegenüber nur die Identitätsprüfung bei der Auskunftserteilung. Sie können bei Ihrer Meldebehörde persönlich, schriftlich oder elektronisch erfragen, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind und an wen in den letzten Jahren Auskünfte erteilt wurden.
Darf ich die Daten für Werbung verwenden?
Nein. Nach § 44 Abs. 4 BMG darf die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat ausdrücklich eingewilligt. Bei der Antragstellung müssen Sie erklären, dass die Daten nicht zu diesen Zwecken genutzt werden; eine gewerbliche Nutzung ist anzugeben. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wie lange dauert eine Melderegisterauskunft?
Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht; die Dauer ist abhängig von der zuständigen Behörde und ihrer Auslastung. Automatisierte Online-Auskünfte nach § 49 BMG werden teilweise unmittelbar im Portal angezeigt, während schriftliche und persönliche Anträge von einem Sachbearbeiter bearbeitet werden. Die erweiterte Auskunft dauert erfahrungsgemäß länger, weil zusätzlich das berechtigte Interesse geprüft und bei einer Auskunftssperre die betroffene Person angehört werden muss.
Was bedeutet die Antwort „nach unbekannt verzogen“?
Diese Auskunft bedeutet, dass die gesuchte Person sich zwar abgemeldet, der Meldebehörde aber keine neue Anschrift mitgeteilt hat und auch keine Rückmeldung einer Zuzugskommune vorliegt. Die Behörde hat dann keine weiteren Daten und darf auch keine ermitteln. Sie können es bei einer anderen Kommune versuchen, in der die Person vermutlich wohnt; liegt ein Vollstreckungstitel vor, ist die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher nach § 755 ZPO der aussichtsreichere Weg.
Finde ich auch eine Person, die ins Ausland gezogen ist?
Nur eingeschränkt. Die Auslandsanschrift steht im Melderegister ausschließlich dann, wenn die Person sie bei der Abmeldung freiwillig angegeben hat; andernfalls nennt die Auskunft höchstens das Zielland. Ein deutsches Melderegister für im Ausland lebende Personen existiert nicht, und deutsche Auslandsvertretungen führen kein Verzeichnis, das für private Anfragen geöffnet ist.