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Behördengang suchen

Recherche in den Registern des DPMA

Der Schritt, den niemand für Sie erledigt — und der am wenigsten kostet

OnlineRegister kostenlos§ 43 PatG

Die Recherche ist der einzige Schritt in dieser Behörde, der nichts kosten muss und trotzdem am meisten entscheidet. Das DPMA stellt seine Register frei zur Verfügung: DPMAregister für Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster, DEPATISnet für Patentdokumente, dazu TMview für Marken auf europäischer und internationaler Ebene. Alle sind ohne Anmeldung und ohne Gebühr benutzbar.

Warum das nicht optional ist, ergibt sich aus dem, was das Amt nicht prüft. Bei der Marke verweist § 37 Abs. 1 MarkenG nur auf absolute Schutzhindernisse — ob eine ältere Marke entgegensteht, prüft niemand von Amts wegen. Bei Gebrauchsmuster und Design findet überhaupt keine materielle Prüfung statt. In allen drei Fällen ist Ihre eigene Recherche die einzige Stelle, an der ein Konflikt sichtbar wird, bevor er teuer wird.

Für Patente gibt es zusätzlich die amtliche Recherche nach § 43 PatG für 300,00 Euro. Sie lohnt sich rechnerisch fast immer: Wer sie beantragt, zahlt für den späteren Prüfungsantrag nur 150,00 statt 350,00 Euro. Der Umweg kostet also netto rund hundert Euro und liefert dafür eine Einschätzung der Behörde, bevor Sie sich auf das Prüfungsverfahren festlegen.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§ 43 PatG
Verifizierung§ 43 PatG · § 37 MarkenG · PatKostG-Gebührenverzeichnis
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Deutsche Patent- und Markenamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
RegisterKostenlosDPMAregister, DEPATISnet, TMview
Amtliche Recherche300,00 EURNur für Patente, § 43 PatG
Danach Prüfungsantrag150,00 EURStatt 350,00 EUR
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Eine klare Beschreibung Ihres Gegenstands

Formulieren Sie in eigenen Worten, was das Neue ist. Aus dieser Beschreibung ziehen Sie die Suchbegriffe — und merken oft schon dabei, dass sich der Kern anders benennen lässt, als Sie zunächst dachten.

Die passenden Klassifikationen

IPC für Patente und Gebrauchsmuster, Nizza für Marken, Locarno für Designs. Eine Suche nur über Stichwörter übersieht regelmäßig die entscheidenden Treffer, weil dieselbe Sache unterschiedlich benannt wird.

Eine Liste von Schreibvarianten

Bei Marken ist die reine Identitätssuche fast wertlos. Suchen Sie nach Klangähnlichkeit, anderer Schreibweise, Getrennt- und Zusammenschreibung, Übersetzungen — die Verwechslungsgefahr entscheidet sich an der Ähnlichkeit, nicht an der Identität.

Notizen zu jedem Treffer

Aktenzeichen, Anmelder, Anmeldetag, Klassen, Status. Ein erloschenes Schutzrecht steht Ihnen nicht mehr entgegen, zählt aber weiterhin zum Stand der Technik — dieser Unterschied ist bei Patenten entscheidend.

Die Entscheidung über die amtliche Recherche

Sie ist auf Patente beschränkt und kostet 300,00 Euro. Für Marken und Designs gibt es sie nicht — dort bleibt es bei der eigenen Recherche oder einer beauftragten Ähnlichkeitsrecherche.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Mit den kostenlosen Registern anfangen

    DPMAregister und DEPATISnet decken den deutschen Bestand ab, TMview erweitert die Markensuche auf Europa und darüber hinaus. Für eine erste Einschätzung reicht das fast immer, und es kostet nichts außer Zeit.

  2. 2

    Über Klassen suchen, nicht nur über Wörter

    Ordnen Sie Ihren Gegenstand zuerst der richtigen Klasse zu und durchsuchen Sie diese. Wer nur Stichwörter eingibt, findet die Treffer nicht, die dieselbe Sache anders benennen — und das sind meistens die gefährlichen.

  3. 3

    Bei Marken auf Ähnlichkeit prüfen, nicht auf Identität

    Der Konflikt entsteht bei Verwechslungsgefahr. Prüfen Sie klangliche Nähe, abweichende Schreibweisen und Bedeutungsgleichheit in anderen Sprachen — und tun Sie das in Ihren Klassen und den benachbarten.

  4. 4

    Bei Patenten die amtliche Recherche erwägen

    Für 300,00 Euro nach § 43 PatG recherchiert das Amt und teilt das Ergebnis mit. Der spätere Prüfungsantrag kostet dann 150,00 statt 350,00 Euro — die Einschätzung kostet Sie also netto etwa hundert Euro.

  5. 5

    Das Ergebnis dokumentieren, bevor Sie anmelden

    Halten Sie fest, wonach Sie gesucht haben und was Sie gefunden haben. Das ist keine Formalie: Es hilft bei der Formulierung der Anmeldung, und im späteren Streit zeigt es, dass Sie sorgfältig vorgegangen sind.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was die Recherche kostetRegister frei, amtliche Recherche nach § 43 PatG
DPMAregisterKostenlos
DEPATISnetKostenlos
TMviewKostenlos
Amtliche Recherche, Patente300,00 EUR
Prüfungsantrag danach150,00 EUR
Prüfungsantrag ohne Recherche350,00 EUR

Die amtliche Recherche gibt es nur für Patente. Ihre Besonderheit ist die Kopplung an den Prüfungsantrag: 300,00 Euro für die Recherche und anschließend 150,00 Euro für die Prüfung stehen 350,00 Euro für die Prüfung allein gegenüber. Der Aufpreis für eine amtliche Vorabeinschätzung beträgt damit rund hundert Euro.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Recherche ist der Schritt, den das Amt nicht für Sie übernimmt. Bei der Marke prüft es nach § 37 Abs. 1 MarkenG nur absolute Schutzhindernisse, bei Gebrauchsmuster und Design gar keine materiellen Voraussetzungen.

DPMAregister, DEPATISnet und TMview sind ohne Anmeldung und ohne Gebühr benutzbar. Für eine erste Einschätzung genügen sie in den meisten Fällen.

Die amtliche Recherche nach § 43 PatG gibt es nur für Patente. Sie kostet 300,00 Euro und senkt den späteren Prüfungsantrag auf 150,00 Euro.

Ein erloschenes Schutzrecht steht Ihnen nicht mehr entgegen, gehört aber weiterhin zum Stand der Technik. Für die Frage der Neuheit zählt es also weiter, für die Frage der Verletzung nicht mehr.

Bei Marken entscheidet die Ähnlichkeit, nicht die Identität. Eine Suche, die nur exakte Übereinstimmungen findet, übersieht genau die Fälle, die später zum Widerspruch führen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Ohne Recherche anmelden und darauf vertrauen, das Amt werde Konflikte schon bemerken. Bei Marken prüft es ältere Rechte nicht, bei Design und Gebrauchsmuster prüft es materiell gar nichts.

Nur nach dem exakten Wortlaut suchen. Dieselbe technische Lösung wird unterschiedlich benannt, und dieselbe Marke unterschiedlich geschrieben.

Die Klassifikation überspringen. IPC, Nizza und Locarno sind die Zugänge, über die sich der relevante Bestand überhaupt eingrenzen lässt.

Die amtliche Recherche für Marken suchen. Es gibt sie nur für Patente, nach § 43 PatG.

Erloschene Schutzrechte als irrelevant abhaken. Für die Neuheitsprüfung zählen sie unverändert weiter.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Sind die Register des DPMA wirklich kostenlos?

Ja. DPMAregister für Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster sowie DEPATISnet für Patentdokumente sind ohne Anmeldung und ohne Gebühr benutzbar; TMview ergänzt die Markensuche um europäische und internationale Bestände. Kosten entstehen erst bei der amtlichen Recherche nach § 43 PatG oder bei einer beauftragten Recherche durch eine Kanzlei.

Warum muss ich selbst recherchieren?

Weil das Amt es nicht tut. Bei der Marke verweist § 37 Abs. 1 MarkenG nur auf die §§ 3, 8 und 10 — auf absolute Schutzhindernisse; ältere Rechte Dritter prüft das DPMA nicht von Amts wegen. Bei Gebrauchsmuster und Design findet überhaupt keine materielle Prüfung statt. Die Eintragung sagt in diesen Fällen nichts darüber, ob das Recht Bestand hat oder ob Sie damit fremde Rechte verletzen.

Was bringt die amtliche Recherche nach § 43 PatG?

Das Amt ermittelt den einschlägigen Stand der Technik und teilt das Ergebnis mit, ohne schon über die Erteilung zu entscheiden. Sie kostet 300,00 Euro und senkt den späteren Prüfungsantrag von 350,00 auf 150,00 Euro. Unter dem Strich zahlen Sie also rund hundert Euro mehr und wissen dafür vor der Festlegung, wie die Behörde den Stand der Technik einschätzt. Für Marken und Designs gibt es dieses Angebot nicht.

Wie finde ich ähnliche Marken und nicht nur identische?

Suchen Sie in mehreren Richtungen: klangliche Ähnlichkeit, abweichende Schreibweisen, Getrennt- und Zusammenschreibung, Wortbestandteile, Übersetzungen und Bedeutungsgleichheit. Prüfen Sie dabei nicht nur Ihre eigenen Nizza-Klassen, sondern auch benachbarte, denn Verwechslungsgefahr kann auch zwischen ähnlichen Waren bestehen. Genau diese Fälle führen später zum Widerspruch nach § 42 MarkenG.

Zählen abgelaufene Schutzrechte noch?

Für zwei verschiedene Fragen unterschiedlich. Ein erloschenes Patent oder Gebrauchsmuster kann Ihnen nicht mehr entgegengehalten werden, wenn es um Verletzung geht — die Lösung ist frei benutzbar. Für die Neuheit zählt das Dokument dagegen unverändert zum Stand der Technik: Was einmal veröffentlicht wurde, bleibt veröffentlicht. Bei der Recherche sind erloschene Rechte deshalb nicht auszublenden.

Ersetzt die Eigenrecherche eine anwaltliche Recherche?

Für eine erste Einschätzung reicht sie meist aus, und sie ist in jedem Fall der richtige Anfang. Bei Marken stößt sie an Grenzen, weil die Beurteilung der Verwechslungsgefahr Erfahrung verlangt und ähnliche Zeichen sich mit einfachen Suchmasken schwer finden lassen. Wer erhebliche Investitionen an den Namen knüpft, sollte die Eigenrecherche als Vorfilter und nicht als abschließende Prüfung verstehen.

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