Fahrzeug ummelden (Halterwechsel)
KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung

KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung
Der neue Halter schließt eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab und erhält die eVB-Nummer.
Beim Kauf: Fahrzeugbrief (ZB II), Fahrzeugschein (ZB I) und ggf. Kennzeichen.
Persönlich mit allen Unterlagen. Der neue Halter muss nicht beim Termin des Vorbesitzers anwesend sein.
Neue Zulassungsbescheinigung erhalten. Bei Landkreiswechsel: neue Kennzeichen prägen lassen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Ummeldung (gleicher Kreis) | Ca. 26 EUR |
| Ummeldung (anderer Kreis, neue Kennzeichen) | Ca. 28–30 EUR + Schilder ca. 20–35 EUR |
| Kennzeichenmitnahme (gleicher Kreis) | Ca. 20–23 EUR (günstiger) |
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine Ummeldung möglich. Der Vorbesitzer muss diesen übergeben.
Die Ummeldung wird abgelehnt, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.