Wunschkennzeichen reservieren
KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen
Ein Wunschkennzeichen ist ein ganz normales amtliches Kfz-Kennzeichen – mit dem Unterschied, dass Sie die Erkennungsnummer selbst bestimmen, also die Buchstaben- und Ziffernfolge hinter dem Ortskürzel. Rechtsgrundlage ist § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Danach besteht ein Kennzeichen aus dem Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks und der von der Zulassungsbehörde zugeteilten Erkennungsnummer. Weicht diese Erkennungsnummer vom regelmäßigen Zuteilungsverfahren ab, weil Sie sie selbst ausgesucht haben, erhebt die Behörde einen bundeseinheitlichen Zuschlag von 10,20 Euro.
Wer sich seine Kombination vorab sichern möchte, lässt sie vorwegzuteilen – umgangssprachlich „reservieren“. Dafür sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 2,60 Euro je Erkennungsnummer vor. Zusammen kostet das Wunschkennzeichen also 12,80 Euro zusätzlich zur eigentlichen Zulassungsgebühr. Wie lange die Reservierung gilt, steht dagegen in keinem Gesetz: Die Frist ist reine Verwaltungspraxis der jeweiligen Zulassungsstelle und reicht in der Praxis von 14 Tagen in Hamburg bis 183 Tagen in Köln. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, welche Kombinationen die FZV überhaupt zulässt, welche gesperrt sind, wie viele Stellen bei H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen übrig bleiben und wie Sie über die internetbasierte Zulassung rund 17 Euro sparen.
