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Fahrzeug ummelden (Wohnortwechsel)

KFZ-Zulassungsstelle · Ummeldung nach § 15 FZV

Online & PersönlichKBA

Wer mit dem Auto umzieht, muss die neue Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 4. Juli 2023: Ändern sich Fahrzeug- oder Halterdaten, sind diese Änderungen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Den Sonderfall des Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk regelt § 15 Abs. 4 FZV. Die Gebühren stehen bundeseinheitlich im Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu § 1 GebOSt) — sie werden also nicht von der einzelnen Kommune festgelegt und sind überall in Deutschland identisch.

Für Aufwand und Kosten ist eine einzige Frage entscheidend: Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk oder wechseln Sie in einen anderen? Beim Umzug innerhalb desselben Bezirks handelt es sich lediglich um eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere — internetbasiert kostet das 4,30 EUR (Nr. 225.1). Beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk fallen 23,60 EUR an, wenn Sie das Kennzeichen mitnehmen (Nr. 221.9), oder 27,10 EUR, wenn Sie ein neues Kennzeichen wünschen (Nr. 221.2). Über das Portal i-Kfz sinken diese Beträge auf 9,90 EUR bzw. 12,10 EUR — eine Ersparnis von rund 60 Prozent.

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit mitnehmen; ein Schilderwechsel ist beim Umzug freiwillig geworden. Wer die Mitteilung unterlässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 EUR nach Nummer 180 des Bußgeldkatalogs — und, weit unangenehmer, die Untersagung des Fahrzeugbetriebs nach § 15 Abs. 4 FZV, wenn die Anschrift trotz Aufforderung nicht berichtigt wird.

Letzte Aktualisierung26. August 2026
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Kfz-Zulassungsstelle, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Die Verwaltungsgebühren sind bundeseinheitlich geregelt; Schilderpreise, Zahlungsmittel und Terminvergabe hängen von der zuständigen Zulassungsbehörde ab. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf einen Blick

Kosten (anderer Bezirk)
23,60 EUR
Modalität
Online oder persönlich
Bearbeitungszeit
Vor Ort sofort
Frist
Unverzüglich
Kennzeichen
Mitnehmen möglich
Bei Versäumnis
15 EUR Verwarnungsgeld

Innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks?

Diese Unterscheidung wird auf vielen Ratgeberseiten übergangen, entscheidet aber über Gebühr, Unterlagen und Verfahren. Ein Zulassungsbezirk entspricht in der Regel einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt und ist am Unterscheidungszeichen des Kennzeichens erkennbar — also an den ein bis drei Buchstaben vor dem Bindestrich. Ziehen Sie von München nach München-Pasing, bleiben Sie im Bezirk „M“. Ziehen Sie von Köln nach Leverkusen, wechseln Sie von „K“ nach „LEV“ und damit den Zulassungsbezirk.

Der häufigere Fall ist der Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks. Hier wird das Fahrzeug nicht neu zugelassen, sondern nur die Anschrift in den Fahrzeugpapieren berichtigt. Es entsteht kein neues Kennzeichen, keine neue Feinstaubplakette und keine neue Prüfplakette. Beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk hingegen wird das Fahrzeug im Register der neuen Behörde geführt; dort haben Sie zusätzlich die Wahl zwischen Kennzeichenmitnahme und neuem Kennzeichen.

KonstellationVor OrtInternetbasiert (i-Kfz)Gebührentarif
Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks (Berichtigung der Papiere)10,20 EUR4,30 EURNr. 225 / 225.1
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, bisheriges Kennzeichen bleibt23,60 EUR9,90 EURNr. 221.9 / 221.9.1
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen gewünscht27,10 EUR + Schilder12,10 EUR + SchilderNr. 221.2 / 221.2.1

Erforderliche Unterlagen

Schritt für Schritt

1

Wohnsitz beim Bürgeramt ummelden — Frist: zwei Wochen

Erledigen Sie zuerst die Wohnsitzummeldung, denn die Zulassungsbehörde prüft die neue Anschrift anhand Ihres Ausweises oder der Meldebestätigung. Hier gilt die einzige harte Frist des gesamten Umzugsprozesses: Nach § 17 Abs. 1 BMG müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Mitzubringen sind Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Die Adressänderung auf dem Personalausweis erfolgt im selben Termin und ist gebührenfrei. Details finden Sie unter Wohnsitz ummelden beim Bürgeramt.

2

Zulassungsbezirk prüfen und Verfahren wählen

Vergleichen Sie das Unterscheidungszeichen Ihres Kennzeichens mit dem Zuständigkeitsbereich der neuen Wohnanschrift. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, benötigen Sie lediglich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach Nr. 225 bzw. Nr. 225.1 des Gebührentarifs — das ist der günstigste Fall und in vielen Kommunen vollständig online abwickelbar. Wechseln Sie den Bezirk, ist die neue Zulassungsbehörde am Zuzugsort zuständig, und Sie entscheiden zusätzlich über die Kennzeichenmitnahme. Eine Rückfrage bei der Zulassungsstelle vor dem Termin spart hier häufig einen zweiten Weg.

3

Unterlagen zusammenstellen

Legen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original bereit, dazu den Ausweis mit neuer Anschrift oder die Meldebestätigung und das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat. Fordern Sie den Fahrzeugbrief rechtzeitig bei Bank oder Leasinggesellschaft an, wenn das Fahrzeug finanziert ist — das ist die häufigste Ursache für Verzögerungen. Wechseln Sie gleichzeitig die Versicherung oder das Kennzeichen, besorgen Sie eine eVB-Nummer, die Ihr Versicherer kostenlos und meist innerhalb weniger Minuten ausstellt.

4

Variante A: Online über i-Kfz — 9,90 EUR statt 23,60 EUR

Der Gebührentarif sieht die internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel ausdrücklich vor: 9,90 EUR bei Kennzeichenmitnahme (Nr. 221.9.1), 12,10 EUR mit neuem Kennzeichen (Nr. 221.2.1) und 4,30 EUR innerhalb desselben Bezirks (Nr. 225.1). Sie identifizieren sich im Portal Ihrer Zulassungsbehörde mit dem Online-Ausweis und der PIN, geben die freigerubbelten Sicherheitscodes aus Teil I und Teil II ein und bezahlen elektronisch. Ein Behördenbesuch entfällt vollständig, die neuen Papiere kommen per Post. Rechnen Sie mit einigen Werktagen Zustellzeit; bis dahin gilt der vorläufige Zulassungsnachweis aus dem Portal.

5

Variante B: Termin bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort

Fehlen Sicherheitscodes, Online-Ausweis oder PIN, gehen Sie den klassischen Weg. Buchen Sie vorab online einen Termin — in Ballungsräumen sind die Wartezeiten auf freie Termine oft mehrere Wochen lang, während der Vorgang selbst nur etwa 15 bis 30 Minuten dauert. Die Sachbearbeitung prüft die Unterlagen, erfasst die neue Anschrift im Fahrzeugregister und händigt Ihnen die berichtigten Papiere in der Regel noch im Termin aus. Sie müssen nicht persönlich erscheinen: Eine formlose Vollmacht mit Ausweiskopie reicht aus, damit eine andere Person oder ein Zulassungsdienst den Gang übernimmt.

6

Kennzeichen behalten oder wechseln

Seit dem 1. Januar 2015 entfällt die Pflicht, bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das Kennzeichen zu wechseln — Sie nehmen es bundesweit mit, die Schilder bleiben am Fahrzeug und es fallen keine Schilderkosten an. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Kennzeichenmitnahme zusätzlich bei einem Halterwechsel über Bezirksgrenzen hinweg möglich, was für Käufer eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Landkreis relevant ist. Wünschen Sie dennoch das Ortskennzeichen Ihres neuen Wohnorts, kosten die Schilder im freien Handel oder bei den Prägestellen vor der Behörde etwa 20 bis 40 EUR für ein Paar; die Prüfplakette und die Feinstaubplakette werden neu aufgebracht.

7

Kfz-Steuer beim Hauptzollamt und Versicherung anpassen

Die Zulassungsbehörde übermittelt die geänderten Halterdaten an die Zollverwaltung, sodass die Zuständigkeit auf das Hauptzollamt am neuen Wohnort übergeht. Vollautomatisch ist das jedoch nicht: Änderungen von Name, Anschrift oder Bankverbindung müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt selbst mitteilen, sonst laufen Bescheide ins Leere oder Lastschriften scheitern. Ein neues SEPA-Mandat ist gebührenfrei, wird aber beim Hauptzollamt und nicht bei der Zulassungsstelle eingereicht. Melden Sie den Umzug außerdem Ihrer Kfz-Versicherung: Die Regionalklasse hängt am Wohnort, sodass sich der Beitrag nach oben oder unten verändern kann.

Gebühren & Kosten

Alle Verwaltungsgebühren der Ummeldung stehen im Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu § 1 GebOSt). Sie gelten bundeseinheitlich — in Flensburg genauso wie in Passau. Variabel sind nur die Schilderpreise, weil die Schilder im freien Handel geprägt werden, sowie mögliche Auslagen für Zustellung.

LeistungBetrag
Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks, internetbasiert (Nr. 225.1)4,30 EUR
Ausfertigung/Berichtigung der Fahrzeugpapiere vor Ort (Nr. 225)10,20 EUR
Ummeldung aus anderem Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt, internetbasiert (Nr. 221.9.1)9,90 EUR
Ummeldung aus anderem Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt, vor Ort (Nr. 221.9)23,60 EUR
Ummeldung mit neuem Kennzeichen, internetbasiert (Nr. 221.2.1)12,10 EUR
Ummeldung mit neuem Kennzeichen, vor Ort (Nr. 221.2)27,10 EUR
Kennzeichenschilder (Paar, freier Handel)Ca. 20–40 EUR
Änderung des SEPA-Lastschriftmandats beim HauptzollamtKostenlos

Typische Gesamtrechnungen. Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit Kennzeichenmitnahme: 23,60 EUR vor Ort, 9,90 EUR online. Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen: 27,10 EUR zuzüglich 20 bis 40 EUR für die Schilder, also rund 47 bis 67 EUR; online reduziert sich das auf etwa 32 bis 52 EUR. Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks: 4,30 EUR online oder 10,20 EUR vor Ort.

Bezahlung. Welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist abhängig von der zuständigen Behörde: Viele Zulassungsstellen nehmen ausschließlich EC-Karte, andere nur Bargeld, manche beides. Im i-Kfz-Verfahren wird elektronisch bezahlt, üblicherweise per giropay, Kreditkarte oder Lastschrift; die Gebühr wird vor dem Absenden des Antrags eingezogen. Klären Sie das Zahlungsmittel vor dem Termin, denn ein fehlgeschlagener Bezahlvorgang bedeutet einen neuen Termin.

Was zusätzlich anfallen kann. Ein Wunschkennzeichen verursacht eine gesonderte Gebühr für Reservierung und Zuteilung nach dem Gebührentarif — die Einzelheiten stehen unter Wunschkennzeichen. Beauftragen Sie einen gewerblichen Zulassungsdienst, kommt dessen Honorar hinzu, das frei kalkuliert wird. Ist eine Zulassungsbescheinigung verloren gegangen, fällt die Gebühr für die Ersatzausfertigung zusätzlich an. Eine Gebührenbefreiung allein wegen eines Umzugs sieht der Gebührentarif nicht vor.

Wichtige Hinweise

Häufige Fehler

Ummeldung aufgeschoben, weil man „keine Frist“ vermutet

Auch ohne Tagesfrist ist die Mitteilung nach § 15 Abs. 1 FZV verpflichtend. Folge: 15 EUR Verwarnungsgeld nach Nummer 180 des Bußgeldkatalogs — und wenn Sie die Anschrift trotz Aufforderung nicht berichtigen, kann die Zulassungsbehörde nach § 15 Abs. 4 FZV den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Das Fahrzeug wird dann faktisch stillgelegt und darf nicht mehr gefahren werden.

Gleiche Gebühr für jeden Umzug angenommen

Wer innerhalb derselben Stadt umzieht, zahlt nicht 23,60 EUR, sondern 4,30 EUR internetbasiert nach Nr. 225.1. Folge: falsche Budgetplanung, unnötiger Behördengang und teilweise ein überflüssiger Schilderkauf, weil das Kennzeichen im selben Bezirk ohnehin unverändert bleibt.

Ohne Not in die Zulassungsstelle gefahren

Die Adressänderung nach Wohnsitzwechsel ist internetbasiert vorgesehen (Nr. 221.9.1 und 221.2.1). Folge: Sie zahlen mehr als das Doppelte, warten oft wochenlang auf einen Termin und verlieren einen halben Arbeitstag — obwohl der Vorgang von zu Hause aus in wenigen Minuten erledigt wäre.

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II erschienen

Der Fahrzeugbrief muss im Original vorgelegt werden; bei finanzierten Fahrzeugen liegt er bei der Bank. Folge: Der Termin endet ergebnislos, die Gebühr für den Neutermin fällt erneut an, und die Wartezeit auf einen freien Termin beginnt von vorn.

Ausweis mit alter Anschrift mitgebracht

Die Zulassungsbehörde muss die neue Anschrift überprüfen. Folge: Ohne aktualisierten Personalausweis oder Meldebestätigung wird der Antrag zurückgewiesen. Erledigen Sie deshalb immer zuerst die Wohnsitzummeldung beim Bürgeramt innerhalb der Zweiwochenfrist des § 17 Abs. 1 BMG.

Sicherheitscode vorschnell freigerubbelt oder beschädigt

Die verdeckten Codes auf Teil I und Teil II sind nur einmal verwendbar und dürfen erst beim Online-Antrag geöffnet werden. Folge: Ist der Code unleserlich oder bereits verbraucht, ist das i-Kfz-Verfahren gesperrt; es bleibt nur der teurere Termin vor Ort oder eine kostenpflichtige Ersatzausfertigung der Papiere.

Auf die vollautomatische Steuerumstellung vertraut

Die Behörde übermittelt zwar die Änderungsdaten an den Zoll, aber Name, Anschrift und Bankverbindung des Steuerzahlers melden Sie dem Hauptzollamt selbst. Folge: Steuerbescheide erreichen Sie nicht, Lastschriften scheitern, es entstehen Rücklastschriftkosten und Säumniszuschläge — im Extremfall folgt die Zwangsstilllegung wegen Steuerrückständen.

Kfz-Versicherung nicht über den Umzug informiert

Die Regionalklasse und damit der Beitrag hängen am Wohnort. Folge: Der Versicherer fordert Beiträge nach, wenn die neue Region teurer ist; umgekehrt verschenken Sie Geld, wenn die neue Region günstiger eingestuft ist und Sie den Beitrag nicht anpassen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Ummeldung des Fahrzeugs 2026?
Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kostet die Adressänderung mit Kennzeichenmitnahme 23,60 EUR vor Ort und 9,90 EUR internetbasiert (Nr. 221.9 bzw. 221.9.1 des Gebührentarifs). Mit neuem Kennzeichen sind es 27,10 EUR vor Ort oder 12,10 EUR online, jeweils zuzüglich rund 20 bis 40 EUR für die Schilder. Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Anlage zu § 1 GebOSt festgelegt und variieren nicht von Kommune zu Kommune.
Muss ich beim Umzug das Kennzeichen wechseln?
Nein. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Seit dem 1. Oktober 2019 gilt die Kennzeichenmitnahme zusätzlich bei einem Halterwechsel über Bezirksgrenzen hinweg. Die Mitteilung der neuen Anschrift an die Zulassungsbehörde bleibt in jedem Fall Pflicht.
Wie viele Tage habe ich Zeit für die Ummeldung?
Eine feste Tagesfrist gibt es nicht. § 15 Abs. 1 FZV verlangt, dass Änderungen der Halterdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen sind; unverzüglich bedeutet nach § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Praktisch heißt das: Erledigen Sie die Ummeldung, sobald die Unterlagen vollständig sind — am besten direkt nach dem Bürgeramtstermin —, denn die Behörde kann jede vermeidbare Verzögerung als Verstoß werten. Die Zwei-Wochen-Frist des § 17 Abs. 1 BMG betrifft nur die Wohnsitzanmeldung, nicht die Fahrzeugummeldung.
Welches Bußgeld droht, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Nummer 180 des Bußgeldkatalogs sieht ein Verwarnungsgeld von 15 EUR vor, wenn gegen die Mitteilungspflicht bei Wohnsitzänderung des Halters verstoßen wird. Deutlich schwerer wiegt die zweite Folge: Nach § 15 Abs. 4 FZV kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, wenn die Anschrift trotz Aufforderung nicht berichtigt wird. Dann wird das Fahrzeug faktisch stillgelegt und darf nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Kann ich die Ummeldung online erledigen?
Ja. Der Gebührentarif sieht mit Nr. 221.9.1 und Nr. 221.2.1 ausdrücklich die internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel vor und veranschlagt dafür 9,90 bzw. 12,10 EUR. Voraussetzung sind der Personalausweis oder elektronische Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion und PIN sowie die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgestellt ab 1. Januar 2015) und Teil II (ausgestellt ab 1. Januar 2018).
Was gilt beim Umzug innerhalb derselben Stadt?
Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, handelt es sich nur um eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Internetbasiert kostet diese Adressänderung 4,30 EUR nach Nr. 225.1 des Gebührentarifs; für die Ausfertigung oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere vor Ort sind nach Nr. 225 10,20 EUR vorgesehen. Das Kennzeichen bleibt unverändert, ein Schilderwechsel entfällt vollständig.
Was passiert mit der Kfz-Steuer?
Die Zulassungsbehörde übermittelt die geänderten Halterdaten an die Zollverwaltung, sodass die Zuständigkeit auf das Hauptzollamt am neuen Wohnort übergeht. Vollautomatisch ist das jedoch nicht: Änderungen von Name, Anschrift oder Bankverbindung des Steuerzahlers müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt selbst mitteilen. Ein neues SEPA-Lastschriftmandat ist gebührenfrei, wird aber beim Hauptzollamt und nicht bei der Zulassungsstelle eingereicht.
Muss ich meine Kfz-Versicherung über den Umzug informieren?
Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie den Zulassungsbezirk wechseln. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Regionalklasse Ihres Wohnorts, die sich mit dem Umzug ändern kann. Melden Sie die neue Anschrift nicht, riskieren Sie eine Beitragsnachforderung und im Extremfall Probleme bei der Schadenregulierung.

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