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Verkehrsunfall — Sofort-Checkliste 2026

Unfallstelle sichern, Polizei, Versicherung, Schmerzensgeld

ADAC

2,4 Millionen Verkehrsunfälle jährlich. Die ersten Minuten entscheiden über Beweissicherung und Schadensregulierung. So handeln Sie richtig.

ZeitaufwandSofort: Unfallstelle | 1 Woche: Versicherung
KostenUnfallbericht: Kostenlos | Gutachten: 300–1.500 EUR
Beteiligte BehördenPolizei, Versicherung, TÜV/DEKRA, Anwalt
Letzte Aktualisierung29. März 2026
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängiger Informationsratgeber. Wir sind keine Behörde. Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Einführung

Richtig handeln nach dem Unfall

In Deutschland passieren jährlich rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Die ersten Minuten am Unfallort sind entscheidend — für Ihre Sicherheit UND für die spätere Schadensregulierung.

SCHRITT 1
Sofort

Unfallstelle sichern + Erste Hilfe

1. Warnblinkanlage an. 2. Warnweste anziehen. 3. Warndreieck aufstellen (50m Stadt, 100m Landstraße, 200m Autobahn). 4. Verletzte? → 112 anrufen. Erste Hilfe leisten!

Fahrerflucht: NIEMALS den Unfallort verlassen! Auch bei kleinen Schäden: Straftat nach §142 StGB (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre!).

Kostenlos
SOFORT
Unfallstelle
Warndreieck IMMER im Auto! Ohne: 30 EUR Bußgeld + Mitschuld bei Folgeunfall.
SCHRITT 2
Beweise

Beweise sichern — Fotos, Daten, Zeugen

FOTOS: Gesamtübersicht, Schäden an allen Fahrzeugen, Kennzeichen, Straßenverhältnisse, Verkehrszeichen, Bremsspuren.

Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung + Versicherungsnummer, Kennzeichen, Führerschein.

Zeugen: Namen + Telefonnummern notieren. Polizei als Zeuge: Unfallprotokoll.

Europäischer Unfallbericht: Im Handschuhfach! Gemeinsam ausfüllen.

Kostenlos
15–30 Minuten
Unfallstelle
Europäischer Unfallbericht IMMER im Auto! Kostenlos beim ADAC oder der Versicherung.
SCHRITT 3
Polizei

Polizei rufen — Wann Pflicht, wann nicht

Polizei RUFEN bei:

  • Personenschaden
  • Erheblicher Sachschaden
  • Unfallgegner unter Alkohol/Drogen
  • Mietwagen/Firmenwagen
  • Ausländisches Kennzeichen
  • Fahrerflucht

Polizei NICHT nötig bei: Kleiner Sachschaden, beide Parteien einig, Daten ausgetauscht.

Kostenlos
Sofort
110 oder nächste Dienststelle
Im ZWEIFEL: Immer Polizei rufen. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
SCHRITT 4
Versicherung

Versicherung melden — 1 Woche Frist!

Unfall innerhalb 1 Woche der eigenen Versicherung melden (Pflicht laut Vertrag!).

Gegnerische Versicherung: Schadensanspruch schriftlich stellen. Kosten: Reparatur, Mietwagen, Wertminderung, Schmerzensgeld.

Gutachten: Ab 750 EUR Schaden: Unabhängiges Gutachten (Dekra, TÜV). Kosten: 300–1.500 EUR — zahlt die GEGNERISCHE Versicherung.

Anwalt: Bei Personenschaden oder Streit: Fachanwalt Verkehrsrecht. Kosten: Gegnerische Versicherung zahlt.

Gutachten: 300–1.500 EUR (Gegner zahlt!)
Innerhalb 1 Woche melden
Versicherung (Hotline/Online)
Gutachter SELBST wählen — nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen! Unabhängigkeit sichern.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Polizei rufen?
Bei Personenschaden + erheblichem Sachschaden: JA. Bei Kleinstschäden + Einigung: Nicht zwingend.
Wie lange habe ich für die Versicherungsmeldung?
1 Woche. Pflicht laut Versicherungsvertrag.
Wer zahlt das Gutachten?
Die gegnerische Versicherung! Ab 750 EUR Schaden empfohlen.
Was wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?
Polizei sofort rufen (110)! Kennzeichen merken. Beweise sichern. Fahrerflucht = Straftat.

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