Schwerbehindertenausweis verlängern
Verlängern ist nicht dasselbe wie neu feststellen lassen
Die Verlängerung des Ausweises ist der unspektakulärste Vorgang dieser Behörde — und genau deshalb lohnt es, ihn von etwas anderem abzugrenzen, mit dem er häufig verwechselt wird. Die Verlängerung ist kein Antrag auf Neufeststellung. Sie betrifft die Gültigkeit des Nachweisdokuments, nicht den festgestellten Grad der Behinderung, und löst für sich genommen keine erneute Begutachtung aus.
Der Unterschied ist praktisch bedeutsam, weil er über ein Risiko entscheidet. Ein Antrag auf Neufeststellung — der sogenannte Verschlimmerungsantrag nach § 48 SGB X — öffnet die gesamte Akte, nicht nur die geltend gemachte Verschlechterung. Hat sich eine andere Erkrankung zwischenzeitlich gebessert, etwa nach einer erfolgreichen Operation, kann der dortige Einzel-GdB sinken und den Gesamt-GdB mit nach unten ziehen. Im ungünstigsten Fall entfällt die Schwerbehinderteneigenschaft. Das ist kein theoretisches Risiko: Weil der Gesamt-GdB aus dem Zusammenwirken aller Beeinträchtigungen gebildet wird, kann eine Besserung an einer Stelle das Ergebnis auch dann drücken, wenn es an anderer Stelle schlechter geworden ist. Die bloße Verlängerung tut das nicht.
Was passiert, wenn der Ausweis abläuft? Die Feststellung selbst bleibt bestehen — sie ist im Bescheid dokumentiert und endet nicht mit dem Ausweis. Praktisch fehlt Ihnen aber der Nachweis, und alle Vorteile, die seine Vorlage verlangen, ruhen faktisch: die Freifahrt, der Parkausweis, Ermäßigungen. Deshalb sollte die Verlängerung einige Wochen vor Ablauf beantragt werden.
