Sozialwohnung
Geförderter Wohnraum und wie man ihn wirklich findet
Eine Sozialwohnung ist keine besondere Art von Gebäude, sondern eine Wohnung mit einer Bindung. Wer sie gebaut oder saniert hat, bekam dafür öffentliche Mittel und ist im Gegenzug für eine bestimmte Zeit gebunden: an eine Höchstmiete und an einen berechtigten Mieterkreis. Genau das prüft der Wohnberechtigungsschein.
Daraus folgt die wichtigste praktische Einsicht: Die Bindung ist befristet. Läuft sie aus, wird aus der Sozialwohnung eine ganz normale Wohnung — dieselbe Wohnung, derselbe Mieter, aber ohne Mietbindung für neue Verträge. Der Bestand schrumpft deshalb Jahr für Jahr, auch ohne dass ein einziges Haus abgerissen würde.
Seit der Föderalismusreform von 2006 ist die soziale Wohnraumförderung ausschließliche Sache der Länder — sowohl die Gesetzgebung als auch der Vollzug. Das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes gilt seither nur noch in den Ländern, die kein eigenes Gesetz erlassen haben. Für Sie heißt das: Bundesweite Zahlen sind Auffangwerte, keine Auskunft über Ihren Fall. Maßgeblich ist immer die Regelung Ihres Landes und Ihrer Gemeinde.
