Wohnungstausch
Zwei neue Mietverträge — kein Tausch im Rechtssinn
Der Wohnungstausch ist eine gute Idee mit einer unbequemen Rechtslage: Ein Tausch von Mietwohnungen existiert im Gesetz nicht. Was praktisch geschieht, sind zwei getrennte Vorgänge — zwei Mietverhältnisse enden, zwei neue beginnen. Und beide brauchen die Zustimmung der jeweiligen Vermieterseite.
Es gibt keinen Anspruch darauf. Weder das BGB noch das Wohnraumförderungsrecht kennen ein Recht, den eigenen Mietvertrag auf eine andere Person zu übertragen. Wo Vermieter mitmachen, tun sie es freiwillig — häufig, weil ihnen der Tausch entgegenkommt: Große Wohnungen werden von kleinen Haushalten frei, kleine von wachsenden.
Deshalb ist das Entscheidende an diesem Thema nicht das Finden eines Tauschpartners, sondern die Zustimmung — und bei gefördertem Wohnraum kommt hinzu, dass jede eintretende Partei die Voraussetzungen erfüllen muss, also einen gültigen Wohnberechtigungsschein in der passenden Größe braucht.
