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Einbürgerung — Deutscher werden 2026

Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, Einbürgerungstest

BAMF

Seit 2024 gelten neue Regeln: 5 statt 8 Jahre Aufenthalt, doppelte Staatsbürgerschaft für ALLE. So werden Sie Deutscher.

Zeitaufwand6–18 Monate (Bearbeitung)
Kosten255 EUR (Erwachsene) | 51 EUR (Kinder)
Beteiligte BehördenAusländerbehörde, BAMF, Standesamt, Einbürgerungsbehörde
Letzte Aktualisierung29. August 2026
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängiger Informationsratgeber. Wir sind keine Behörde. Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Einführung

Die neuen Einbürgerungsregeln seit 2024

Am 27. Juni 2024 trat das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft — die größte Reform seit Jahrzehnten. Die wichtigsten Änderungen: Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 8 auf 5 Jahre verkürzt, die doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt für ALLE erlaubt (keine Aufgabe der bisherigen nötig), und die im Juni 2024 eingeführte Verkürzung auf drei Jahre wurde zum 30. Oktober 2025 ersatzlos gestrichen (BGBl. 2025 I Nr. 256).

Deutschland hat rund 12 Millionen Menschen ohne deutschen Pass. Viele von ihnen erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung — wissen es aber nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie der Prozess funktioniert.

Die Einbürgerung kostet 255 EUR für Erwachsene und 51 EUR für minderjährige Kinder. Die Bearbeitungszeit variiert stark je nach Bundesland und Kommune — von 6 Monaten bis über 2 Jahre.

SCHRITT 1
Voraussetzungen

Voraussetzungen prüfen — Bin ich berechtigt?

Die Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach dem neuen Recht (seit 27.06.2024):

  • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (vorher: 8 Jahre). Eine Verkürzung auf drei Jahre gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr.
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, EU-Daueraufenthalt, Blaue Karte EU etc.)
  • Sprachkenntnisse Deutsch B1 (Zertifikat oder deutscher Schulabschluss)
  • Lebensunterhalt gesichert — kein Bürgergeld/Sozialhilfe (Ausnahmen: Unverschuldet, z.B. Krankheit, Pflegende)
  • Einbürgerungstest bestanden (33 Fragen, 17 richtig = bestanden) ODER deutscher Schulabschluss
  • Keine Vorstrafen (Bagatellgrenze: Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Bewährung bis 6 Monate)
  • Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

NEU seit 2024: Doppelte Staatsbürgerschaft für ALLE erlaubt! Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit NICHT mehr aufgeben.

Kostenlos (Selbstprüfung)
Sofort
Einbürgerungsbehörde berät
Selbsttest auf bamf.de: 310 Fragen des Einbürgerungstests kostenlos online üben!
SCHRITT 2
BAMF

Einbürgerungstest vorbereiten und bestehen

Der Einbürgerungstest ist für die meisten Antragsteller Pflicht. Ausnahmen: Deutscher Schulabschluss, Studium in Deutschland, Alter über 65 (Ermessen), Krankheit.

Ablauf: 33 Fragen (30 allgemein + 3 zum Bundesland). Multiple Choice. Bestanden ab 17 richtigen Antworten (51,5%). Dauer: 60 Minuten.

Themen: Politik (Demokratie, Grundgesetz, Wahlen), Geschichte (Nationalsozialismus, Wiedervereinigung), Gesellschaft (Gleichberechtigung, Religionsfreiheit), Alltag (Bildung, Arbeit).

Kosten: 25 EUR Prüfungsgebühr. Bei Nichtbestehen: Beliebig oft wiederholbar (je 25 EUR).

Vorbereitung: Alle 310 Fragen + 10 Bundesland-Fragen auf bamf.de kostenlos online üben. Bestehensquote: Über 95%!

25 EUR Prüfungsgebühr
2–4 Wochen Vorbereitung
Volkshochschule (VHS) oder andere Prüfstellen
310 Fragen online üben: bamf.de → Einbürgerungstest → Fragenkatalog. Bestehensquote über 95%!
SCHRITT 3
Sprachnachweis

Deutsch-Sprachnachweis B1

Nachweis Deutsch B1 ist Pflicht. Akzeptierte Nachweise:

  • Zertifikat Deutsch B1 (Goethe-Institut, telc, ÖSD) — Ca. 150–250 EUR
  • Integrationskurs-Zertifikat (DTZ = Deutsch-Test für Zuwanderer B1)
  • Deutscher Schulabschluss (Hauptschule, Realschule, Abitur)
  • Abgeschlossenes Studium an deutscher Hochschule
  • 4 Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule

Bei besonderen Integrationsleistungen (3-Jahres-Einbürgerung): Sprachniveau C1 erforderlich!

Sprachprüfung: 150–250 EUR | Integrationskurs: Kostenlos/195 EUR
DTZ: 1 Tag | Kurs: 6–12 Monate
VHS, Goethe-Institut, telc-Prüfstellen
Integrationskurs-Absolventen: Der DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) reicht als B1-Nachweis!
SCHRITT 4
Einbürgerungsbehörde

Antrag stellen — Unterlagen einreichen

Den Einbürgerungsantrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (oft Teil der Ausländerbehörde).

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefüllter Einbürgerungsantrag
  • Gültiger Pass/Reisedokument
  • Aufenthaltstitel
  • Einbürgerungstest-Bescheinigung
  • Sprachnachweis B1
  • Einkommensnachweise (letzte 3 Monate)
  • Mietvertrag
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Geburtsurkunde + ggf. Heiratsurkunde (apostilliert + übersetzt)
  • Biometrisches Passfoto

Kosten: 255 EUR (Erwachsene). 51 EUR (Minderjährige). Bei Nichtbestehen: Erstattung möglich.

255 EUR (Erwachsene) | 51 EUR (Kinder)
1–2 Stunden (Antragstellung)
Einbürgerungsbehörde am Wohnort
Alle Urkunden müssen APOSTILLIERT und ÜBERSETZT sein (beeideter Übersetzer). Frühzeitig besorgen!
SCHRITT 5
Bearbeitung

Warten — Bearbeitungszeit 6–18 Monate

Die Bearbeitungszeit variiert extrem je nach Bundesland und Kommune:

  • Schnell (6–9 Monate): Kleinere Städte, ländliche Gebiete
  • Mittel (9–15 Monate): Mittelgroße Städte
  • Langsam (15–24+ Monate): Berlin, München, Hamburg, Frankfurt — Großstädte mit hoher Nachfrage

Während der Bearbeitungszeit: Keine Reisen ohne Rücksprache! Aufenthaltsunterbrechungen können den Antrag gefährden.

Bei Nachfragen der Behörde: SCHNELL reagieren. Jeder Tag Verzögerung Ihrerseits verlängert die Bearbeitung.

Bereits bezahlt (255 EUR)
6–24 Monate (je nach Stadt)
Einbürgerungsbehörde bearbeitet
Sachstandsanfrage nach 6 Monaten: Höflich per E-Mail nachfragen. Zeigt, dass Ihnen der Antrag wichtig ist.
SCHRITT 6
Einbürgerung

Einbürgerungsurkunde und neue Dokumente

Nach positiver Entscheidung: Feierliche Einbürgerung mit Bekenntnis zum Grundgesetz. Sie erhalten die Einbürgerungsurkunde.

Danach sofort erledigen:

  • Personalausweis beantragen: Beim Bürgeramt. 46 EUR. Ab sofort: Deutscher Personalausweis!
  • Reisepass beantragen: 70 EUR (10 Jahre). Visafreies Reisen in 190+ Länder!
  • Wählerverzeichnis: Automatische Aufnahme. Bei der nächsten Wahl: Wahlrecht!
  • Rentenversicherung informieren: Ggf. Ansprüche aus dem Herkunftsland klären.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Seit 2024 für ALLE erlaubt. Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch.

Personalausweis: 46 EUR | Reisepass: 70 EUR
1–4 Wochen (neue Dokumente)
Bürgeramt
Reisepass SOFORT beantragen: Visafreies Reisen in 190+ Länder mit deutschem Pass!
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss ich in Deutschland leben?
5 Jahre (seit 2024, vorher 8). Eine Verkürzung auf drei Jahre gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr.
Muss ich meine alte Staatsbürgerschaft aufgeben?
Nein! Seit 2024: Doppelte Staatsbürgerschaft für ALLE erlaubt.
Was kostet die Einbürgerung?
255 EUR (Erwachsene). 51 EUR (Kinder).
Wie schwer ist der Einbürgerungstest?
33 Fragen, 17 richtig = bestanden. Bestehensquote: Über 95%. 310 Fragen online üben: bamf.de.
Kann ich Bürgergeld beziehen und mich einbürgern?
Grundsätzlich nein. Ausnahme: Unverschuldete Hilfebedürftigkeit (Krankheit, Pflege, Behinderung).
Wie lange dauert die Bearbeitung?
6–24 Monate je nach Stadt. Großstädte: Deutlich länger.

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